Das Land ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes ab dem 1. Oktober 2015 die kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dazu soll zukünftig der Hausausweis der EAE die Flüchtlinge berechtigen. Das Land wird den Verkehrsunternehmen hierfür einen Ausgleich zahlen, der aus den Regionalisierungsmitteln finanziert wird.
Verkehrsminister Olaf Lies sagte: "Das ist ein weiterer Beitrag der Landesregierung zur Willkommenskultur. Die Vielzahl der Flüchtlinge stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Mit der Übernahme der Kosten für die ÖPNV-Förderung helfen wir einerseits den Flüchtlingen, sich einfacher außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung in der Region bewegen zu können. Andererseits helfen wir beim einfachen Verwaltungshandeln. Statt komplizierter Fahrkartenausgabe und -abrechnung reicht der Hausausweis."
Derzeit wird bei der Nutzung des ÖPNV durch die Flüchtlinge zwischen amtlichen Fahrten und Fahrten aus privatem Anlass unterschieden. Bei den amtlichen Fahrten werden die Flüchtlinge gebeten, außerhalb der EAE Termine bespielweise bei Ärzten oder Behörden wahrzunehmen und dazu die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Dabei ist das Land per Gesetz verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen. Für die Fahrten in der Freizeit müssen die Flüchtlinge bisher selbst aufkommen. Nun ist ab den 01. Oktober 2015 eine vollständige Übernahme der Fahrtkosten in Bussen und Bahnen durch das Land unabhängig vom Anlass vorgesehen. Die räumliche Nutzungsmöglichkeit ist dabei auf den jeweiligen Landkreis, in dem sich die EAE des Landes befindet, begrenzt.
Verkehrsminister Olaf Lies: "Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei den Verkehrsunternehmen für die große Bereitschaft bedanken, sich an der Aktion zu beteiligen."
Das Land leistet damit einen weiteren Beitrag zur Willkommenskultur von Flüchtlingen und möchte die Situation der Flüchtlinge weiter verbessern.
Derzeit wird bei der Nutzung des ÖPNV durch die Flüchtlinge zwischen amtlichen Fahrten und Fahrten aus privatem Anlass unterschieden. Bei den amtlichen Fahrten werden die Flüchtlinge gebeten, außerhalb der EAE Termine bespielweise bei Ärzten oder Behörden wahrzunehmen und dazu die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Dabei ist das Land per Gesetz verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen. Für die Fahrten in der Freizeit müssen die Flüchtlinge bisher selbst aufkommen. Nun ist ab den 01. Oktober 2015 eine vollständige Übernahme der Fahrtkosten in Bussen und Bahnen durch das Land unabhängig vom Anlass vorgesehen. Die räumliche Nutzungsmöglichkeit ist dabei auf den jeweiligen Landkreis, in dem sich die EAE des Landes befindet, begrenzt.
Verkehrsminister Olaf Lies: "Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei den Verkehrsunternehmen für die große Bereitschaft bedanken, sich an der Aktion zu beteiligen."
Das Land leistet damit einen weiteren Beitrag zur Willkommenskultur von Flüchtlingen und möchte die Situation der Flüchtlinge weiter verbessern.
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