Dr. Edith Pichler, Berlin |
Bereits zu Beginn der 1950er Jahre begannen auf italienische Initiative hin die Verhandlungen zwischen den Regierungen Italiens und der Bundesrepublik Deutschland über die Anwerbung von Gastarbeitern. 1955 fanden sie mit dem bilateralen Abkommen ihren Abschluss.
1957 folgten die Römischen Verträge, die man als Auftakt für die Schaffung der Europäischen Union bezeichnen kann. Mittlerweile lebt in Deutschland die zweite und dritte Generation der Nachfahren der italienischen Gastarbeiter. Des Weiteren lässt sich seit den 1990er Jahren eine neue Blüte der italienischen Einwanderung nach Deutschland feststellen. Gemeint sind Immigranten, die anders als diejenigen der 1950er und 1960er Jahre nicht mehr in der Industrie arbeiten. Oft handelt es sich um Vertreter der „neuen europäischen Mobilität“, wie sie vom europäischen Einigungsprozess und von Programmen wie ERASMUS u. a. begünstigt werden (Pichler 2006).mit Migrationserfahrung | ohne Migrationserfahrung | insgesamt | ||
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absolut | % | absolut | % | absolut |
434 000 | 56,6 | 337 000 | 43,4 | 771 000 |
So lassen sich grob drei Kategorien oder Typologien von Italienern in Deutschland feststellen: 1. die Generation der Gastarbeiter, 2. deren Nachfahren (zweite, dritte Generation usw.) und 3. die neuen Mobilen, aucheuromovers genannt. Seit der ersten Ankunft von italienischen Gastarbeitern in der Bundesrepublik sind mehr als fünfzig Jahre vergangen, und man kann sich fragen, ob die Italiener in Deutschland nach wie vor in manchen Belangen „Gastarbeiter“ geblieben sind oder ob sie inzwischen (Mit-)Bürger geworden sind, integriert in die deutsche Gesellschaft und Teilhaber der verschiedenen Staatsbürgerrechte, oder schließlich, ob sie auch Vertreter neuer Migrationsformen sind.
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