7 feb 2014

FAZ: Arbeitsmarkt: Hartz IV-Antrag demnächst in 13 Sprachen

 
05.02.2014  ·  Hartz IV wird international: Die Bundesagentur für Arbeit bietet ihre Antragsformulare künftig mehrsprachig an. Denn immer mehr EU-Bürger kommen nach Deutschland, um Arbeit zu suchen. 

  
 Von Jannik Euteneuer
  
Während viele europäische Staaten in der Krise stecken, suchen die Unternehmen in Deutschland nach wie vor Mitarbeiter. Viele EU-Bürger hoffen auf eine Stelle in Deutschland, immer mehr kommen nach Deutschland. Das schlägt sich in der Arbeitslosenstatistik nieder, in der sich vermehrt Bürger aus den Krisenstaaten finden, beispielsweise aus Griechenland und Portugal. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert darauf und bietet den Hartz IV-Antrag ab April in 13 Sprachen an. 
  
Schon seit August können sich Hartz IV-Empfänger Hinweise auf Englisch, Türkisch und Russisch anzeigen lassen, während sie die Anträge ausfüllen. Kleine grüne Fragezeichen, die in den Dokumenten angeklickt werden können, liefern seitdem nähere Erläuterungen in den verschiedenen Sprachen. Im April geht die BA nun noch einen Schritt weiter und übersetzt die Anmerkungen in neun zusätzliche Sprachen: Italienisch, Polnisch, Spanisch, Französisch, Arabisch, Serbisch, Kroatisch, Griechisch und Portugiesisch. Einschließlich Deutsch gibt es die Hinweise damit künftig in 13 unterschiedlichen Sprachen zu lesen. 
  
„Dass viele Sprachen aus europäischen Krisenstaaten hinzukommen, spiegelt natürlich schon die Entwicklung in Europa wieder“, sagt Illona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit. Sichtbar wird der Trend auch in der Arbeitslosenstatistik. Zum Beispiel sind heute 20 Prozent mehr Polen in Deutschland arbeitslos gemeldet als im Vorjahr, bei Griechen und Portugiesen sind es etwa elf Prozent. Bei der Wahl der neuen Sprachen seien aber vor allem die Erfahrungen eingeflossen, die die Bearbeiter in den Jobcentern täglich machen würden, so Mirtschin. 
  
Dabei hat gar nicht jeder EU-Ausländer automatisch das Recht auf Hartz IV. In den ersten drei Monaten des Aufenthaltes ist es gar ausgeschlossen, Hartz IV zu empfangen. In der Regel können Ausländer nur Leistungen beantragen, wenn sie hierzulande zumindest sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und unverschuldet ihren Job verlieren. Nach Meinung der EU-Kommission sollten Einwanderer in Deutschland jedoch leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Deshalb fordert die Kommission, dass auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach Arbeit suchen, der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden müsse. 
  
Die Antragsformulare sollen übrigens derzeit nicht ins Bulgarische und Rumänische übersetzt werden. 
  
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarkt-hartz-iv-antrag-demnaechst-in-13-sprachen-12784670.html 
  
wird ja auch mal Zeit: 
  
Ludger Hoffmann: Generalisierte Kommunikation: Behörden und Bürger 
  
In einer Zuwanderungsgesellschaft 
  
• müssen Herkunftssprachen im Bildungssystem fest verankert sein, damit keine Hürden entstehen (wie PISA sie festgestellt hat); 
  
• Behörden sich auf mehrsprachige Klienten einstellen , von denen die älteren Migranten keinen formalen Unterricht hatten und z.T. nur einfacheres – wenngleich oft verstehbares – Deutsch können; 
 
• wichtige Texte und Formulare mehrsprachig anbieten (wenigstens Türkisch und Russisch); 
 
• wichtige Bereiche mit Publikumsverkehr Ansprechpersonen mit einer Migrationssprache haben. 
  
http://home.edo.uni-dortmund.de/~hoffmann/PDF/Kommunikation.pdf 
 
  
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