23 feb 2014

KOMMUNALWAHLEN IN DEUTSCHLAND Informationen für ansässige italienische Staatsbürger



Das Italienische Generalkonsulat in Hannover erinnert im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2014 in Deutschland daran, dass volljährige italienische Staatsangehörige, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland angemeldet sind, alle aktiven und passiven Wahlrechte genießen und somit sowohl wählen als auch für die Kommunalwahlen kandidieren können.


Da die Wahlen je nach Bundesland zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, fordert die Italienische Botschaft alle Berechtigten auf, bei den Wahlämter des Wohnortes das genaue Datum der Kommunalwahlen zu erfragen und die Eintragung in die Wahllisten zu überprüfen.

Das aktive und passive Wahlrecht ist eine wichtige Errungenschaft auf dem Weg der Umsetzung des europäischen Gedanken und ermöglicht sowohl eine bessere Integration in das soziale Umfeld als auch eine wichtige Beteiligung an den lokalpolitischen Entscheidungen.

Hannover, 18. Februar 2014

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