Das Italienische Generalkonsulat in Hannover erinnert im Hinblick auf die
Kommunalwahlen 2014 in Deutschland daran, dass volljährige italienische
Staatsangehörige, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland angemeldet
sind, alle aktiven und passiven Wahlrechte genießen und somit sowohl wählen als
auch für die Kommunalwahlen kandidieren können.
Da die Wahlen je nach Bundesland zu unterschiedlichen Terminen stattfinden,
fordert die Italienische Botschaft alle Berechtigten auf, bei den Wahlämter des
Wohnortes das genaue Datum der Kommunalwahlen zu erfragen und die Eintragung in
die Wahllisten zu überprüfen.
Das aktive und passive Wahlrecht ist eine wichtige Errungenschaft auf dem
Weg der Umsetzung des europäischen Gedanken und ermöglicht sowohl eine bessere
Integration in das soziale Umfeld als auch eine wichtige Beteiligung an den
lokalpolitischen Entscheidungen.
Hannover, 18.
Februar 2014
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