27 feb 2013

QUALIFIZIERTE BESCHÄFTIGUNG ALS FACHKRAFT IN DEUTSCHLAND




 THE JOB OF MY LIFE

Programm des Bundes zur „Förderung der beruflichen Mobilität von
ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“
INFORMATIONEN
zu den Förderinstrumenten für junge Fachkräfte aus Europa
Das Programm fördert junge Fachkräfte aus Europa mit Interesse an einer qualifizierten
Beschäftigung in einem Mangelberuf in Deutschland. Die Definition eines Berufes als
Mangelberuf ergibt sich entweder aus der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit
oder aus regionalen Sonderbedarfen, die von der Bundesagentur für Arbeit festgestellt
werden.
Aktuell handelt es sich dabei um die Beschäftigung in einem der folgenden drei beruflichen
Sektoren:
- Ingenieure und technische Berufe,
- Ärzte und Gesundheitspersonal,
- Hotel- und Gastronomie-Fachkräfte.
Förderfähig sind junge Fachkräfte:
- aus der EU, die das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU besitzen,
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 35 Jahre alt sind
(in Ausnahmefällen, z.B. in den Gesundheitsberufen, bis 40 Jahre)
- die in ihrem Herkunftsland arbeitslos sind,
- die über eine berufliche oder eine Hochschulausbildung für eine qualifizierte
Beschäftigung in einem der Mangelberufe verfügen.
Zusätzlich muss das zu besetzende Stellenangebot des Arbeitgebers in Deutschland dem
Arbeitgeber-Service der lokalen Agentur für Arbeit gemeldet und durch diesen betreut
werden.
Folgende Förderleistungen können in Vorbereitung auf die qualifizierte Beschäftigung in
Deutschland durch die junge Fachkraft beantragt werden:
- Finanzierung eines Deutschsprachkurses im Herkunftsland,
- Pauschale für eine Anreise zu einem Bewerbungsgespräch,
- Umzugskostenpauschale zur Arbeitsaufnahme,
- Zuschuss zu den Kosten für Anerkennungsverfahren für reglementierte Mangelberufe,
- Finanzierung von berufsbegleitendem und -bezogenem Deutschunterricht in
Deutschland.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
erlassenen Richtlinie vom 27.12.2012.
Den Text der Förderrichtlinie und den dazu gehörigen Förderkatalog finden Sie auf
www.bundesanzeiger.de unter Startseite> Suchen> Amtlicher Teil> Bekanntmachungen>
Veröffentlichungsdatum: 02.01.2013

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Bundesagentur für Arbeit
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 713 1083
Fax: 0228 713 270 1080
E-Mail: thejobofmylife@arbeitsagentur.de
Internet: www.thejobofmylife.de
www.make-it-in-germany.com

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