3 feb 2012

Der Nationale Aktionsplan Integration - Erklärung des Bundes

A. Vom Nationalen Integrationsplan zum Nationalen Aktionsplan Integration
Die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland ist eine Schlüs-selaufgabe der Bundesregierung. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat Integration zur Chefsache erklärt und 2006 zum ersten Integrationsgipfel ins Kanzleramt eingeladen. Auf dem Gipfel wurde die Erarbeitung des Nationalen Integrationsplans beschlossen, der als Grundlage der Integrationspolitik der folgenden Jahre diente.


Als Konkretisierung und Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Integration beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, Integration verbindlicher zu gestalten und die Ergebnisse der Integrationspolitik messbar zu machen. Durch die Ver-einbarung von möglichst konkreten und zu überprüfenden Zielen, die Benennung von Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung und die Festlegung eines Zeitrahmens soll die Grundlage für eine konkrete, überprüfbare und verbindliche Integrationspolitik gelegt werden.

Bei der Arbeit am Nationalen Aktionsplan Integration wurde dabei das mit dem Integrati-onsplan begonnene Dialogprinzip fortgesetzt: Staat und Zivilgesellschaft – insbesondere zahlreiche Migrantenorganisationen – erarbeiteten in elf Dialogforen gemeinsam den Ak-tionsplan.

Besonders hervorzuheben ist, dass Bund und Länder sich bei den strategischen Zielen weitgehend einig sind. Damit wird deutlich: Bund und Länder ziehen in der Integrations-politik an einem Strang. Darüber hinaus haben Kommunen, Migrantenorganisationen, Wirtschaft und Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Sport, Kirchen, Stiftungen und weitere zivilgesellschaftliche Akteure mitgewirkt. Dies zeigt, dass die Integration ein ge-samtgesellschaftliches Anliegen ist und Integration als eine Gemeinschaftsaufgabe ver-standen wird.

Die Weiterentwicklung des Nationalen Integrationsplans zum Nationalen Aktionsplan Integration ist von drei Komponenten geprägt: Mit dem Dialogprinzip werden die unter-schiedlichen Akteure vernetzt, um gemeinsam die Grundlagen der Integrationspolitik zu entwickeln. Mit der Vereinbarung von konkreten und überprüfbaren Vorgaben werden die gemeinsamen Ziele der Integrationspolitik verankert. Mit der Überprüfung der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen wird die Integrationspolitik in Deutschland verstetigt. 

B. Maßnahmen der Bundesregierung
Die Integration von Zuwanderern ist keine vorübergehende Sonderaufgabe, die mit zeit-lich befristeten Projekten gelöst werden kann. Vielmehr ist Integration eine Daueraufga-be, die nachhaltig und strukturell angegangen werden muss. Daher legt die Bundesre-gierung im vorliegenden Nationalen Aktionsplan Integration einen besonderen Schwer-punkt auf Maßnahmen zur Strukturveränderung.

So haben sich die Dialogforen „Sport“ und „Kultur“ darauf verständigt, die Förderrichtli-nien bei der Sport- und der Kulturförderung dahingehend zu ändern, dass Zuwendungs-empfänger zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Integration von Menschen legen müssen, die bisher nicht ausreichend erreicht wurden. Im Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“ wurden Maßnahmen vereinbart, um den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und damit die interkul-turelle Öffnung der Verwaltung weiter voranzubringen. Von den Dialogforen „Frühkindli-che Förderung“ und „Bildung, Ausbildung, Weiterbildung“ wurden als operative Ziele die konsequente Verankerung von Qualifizierung zur Stärkung interkultureller Kompetenzen der pädagogischen Fachkräfte sowie die Erhöhung des Anteils von Fachkräften mit Mig-rationshintergrund im Bildungswesen formuliert. Im Dialogforum „Arbeitsmarkt und Er-werbsleben“ wurde der Aufbau von Strukturen zur Begleitung des Gesetzes zur Verbes-serung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) vereinbart.

All diesen Maßnahmen ist eines gemeinsam: Sie schaffen durch Strukturveränderung die Grundlagen für eine dauerhafte und nachhaltige Integration in Deutschland.

Die Integration von Frauen und Mädchen ist ein Schwerpunkt des Aktionsplans. Alle Dialogforen haben entsprechende Maßnahmen eingebracht, um Frauen und Mädchen aus Zuwandererfamilien ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben in Deutsch-land zu ermöglichen. So wird der Bund als ein Beitrag im Nationalen Pakt für Frauen in MINT-Berufen einen Schwerpunkt auf die Erhöhung der Studienanfängerzahlen von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern legen. Ferner wird der Bund zur Erhöhung des Anteils von Frauen und Mädchen aus Zuwandererfamilien in Sportvereinen zwei themenbezogene Handrei-chungen zu Sportangeboten für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund sowie zum Abbau von Teilnahmebarrieren für Sportverbände und -vereine herausgeben.

Im Folgenden wird eine Auswahl beispielhafter Beiträge zum Nationalen Aktionsplan Integration vorgestellt, die der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten leistet. 

Frühkindliche Förderung
Kindertagesstätten und Kindertagespflege sind die ersten Bildungsorte außerhalb der Familie. Je früher Kinder eine individuelle, ganzheitliche Erziehung, Bildung und Betreu-ung erfahren, desto selbstverständlicher und erfolgreicher meistern sie ihren weiteren Bildungsweg und ihre gesamte Bildungsbiographie. Das setzt voraus, dass Institutionen die Pluralisierung familialer Lebenslagen im Blick haben und bei der Angebotsgestaltung unterschiedliche Bedarfe von Kindern und Eltern berücksichtigen. Damit ist auch eine veränderte Sichtweise verbunden: Vielfalt ist nicht mehr die Ausnahme sondern der Normalfall. Sie bietet Lern- und Entwicklungschancen für alle.

Während im Nationalen Integrationsplan der Schwerpunkt bei der frühkindlichen Förde-rung auf der Sprachförderung von Anfang an lag, ist der Fokus im Aktionsplan breiter geworden. Mit der Formulierung der strategischen Ziele im Dialogforum „Frühkindliche Förderung“ wird das gesamte Spektrum frühkindlicher Bildung und Betreuung erfasst. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeiten für den Bereich der Kinder-betreuung und frühkindlichen Förderung in erster Linie bei Ländern und Kommunen lie-gen. Der Bund hat somit einen begrenzten Gestaltungsspielraum.

Gemeinsam haben alle Akteure im Dialogforum „Frühkindliche Förderung“ folgende stra-tegische Ziele vereinbart:
1.    Chancengerechtigkeit für alle Kinder durch Angebote früher Erziehung, Bildung und Betreuung
2.    Weiterentwicklung der Qualität früher Erziehung, Bildung und Betreuung in allen Formen der Kindertagesbetreuung
3.    Partizipation von Eltern als Qualitätsmerkmal frühkindlicher Bildung

Viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sind gut integriert und meistern erfolgreich ihren Bildungsweg. Dennoch haben noch zu viele Schwierigkeiten, einen qualifizierten Schulabschluss zu erreichen und eine Ausbildung abzuschließen. Ein entscheidender Grund hierfür liegt in nicht ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache. Sprachkompetenz ist eine der zentralen Grundlagen für schulischen Erfolg. Das Dialogforum legt daher einen Fokus auf frühzeitigere Zugänge zu Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege und insbesondere zu qualitativ guter alltagsintegrierter Sprachförderung.

Der Ausbau der Betreuungsangebote und der Abbau struktureller Zugangsbarrieren sind die Voraussetzungen dafür, mehr Kindern mit Migrationshintergrund diese Zugänge zu ermöglichen. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen finanziell beim weiteren bedarfsgerechten Betreuungsausbau. Es gilt, die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen zu erhöhen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Angleichung der Betreuungsquote von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund zu legen. Hierfür müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
 
Den Ausbau der Betreuungangebote unterstützt der Bund mit Initiativen zur Weiterentwicklung der Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung, so zum Beispiel mit der Initiative „Offensive frühe Chancen: Programm Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“, die auf die Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen gerichtet ist. Bundesweit werden ca. 4.000 Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen bzw. mit einem hohen Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf  zu Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration augebaut.

Neben der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ des Bundes, die auf breite Stärkung der Kompetenzen des Fachpersonals durch Innovationen im Aus- und Weiterbildungssystem frühpädagogischer Fachkräfte zielt, fördert der Bund im Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung in der „For-schungsinitiative Sprachdiagnostik und Sprachförderung" Vorhaben, die fundiertes Wissen dafür bereitstellen, dass Kinder mit und ohne Migrationshintergrund bereits früh-zeitig gemäß ihrem Sprach- und Entwicklungsstand in der Aneignung und Nutzung sprachlicher Kompetenzen unterstützt und gefördert werden können. Ergänzt werden diese Vorhaben durch ein neues Forschungsprogramm des Bundes, das die Wirk-samkeit der Sprachstandsfeststellung und darauf aufbauender Sprachförderung unter-suchen und Ansätze für die Weiterentwicklung der entsprechenden Instrumente bieten soll.

Früherer Zugang zu Bildungsangeboten und Bildungserfolg setzt die Bereitschaft der Eltern zur Nutzung der Angebote und die Gewährleistung ihrer  Partizipation voraus. Das Dialogforum setzt daher hier einen besonderen Schwerpunkt und vereinbart zahlreiche Maßnahmen aller Akteure. Mit dem Modellprojekt „Bildungs-Brücken – Elternqualifizierung für besser Bildungschancen in Migrantenfamilien“ wird die Bundesregierung Eltern, die nur schwer erreichbar sind, bei der Gestaltung der Bildungsverläufe ihrer Kinder unterstützend begleiten und Transfererkenntnisse für die Praxis gewinnen.

Bildung, Ausbildung, Weiterbildung
Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind entscheidende Voraussetzungen für den beruflichen Erfolg. Angesichts der  Zuständigkeitsverteilung im Bildungsbereich kommt in diesem Themenfeld dem Beitrag der Länder eine besondere Bedeutung zu. Der Bund begrüßt ausdrücklich, dass die Länder die im Dialogforum vereinbarten strategischen Ziele  teilen und die Kultusministerkonferenz  einen eigenenständigen Beitrag vorgelegt hat.

Im Dialogforum „Bildung, Ausbildung, Weiterbildung“ wurden folgende strategische Ziele vereinbart:
1.    Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugänge zu Bildung, Ausbildung und allgemeiner Weiterbildung optimieren
2.    Übergänge im Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystem gestalten und Anschlüsse sichern; Durchlässigkeit des Bildungssystems ausbauen
3.    Individuelle Förderung verstärken; Potenziale von Kindern, Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen mit Migrationshintergrund erkennen und fördern
4.    Qualitätssicherung und -entwicklung fortführen und Bildungsforschung differenzieren; Berichterstattung über Bildung in Deutschland weiterentwickeln

Gerade in diesem – integrationspolitisch zentralen – Themenfeld sind valide Daten eine unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen und gezielte Fördermaßnah-men. Der Migrationshintergrund wird zwar noch nicht durchgängig in den einschlägigen Statistiken erfasst, die Datenlagen wurden bzw. werden aber weiter verbessert. So haben die Paktpartner im Ausbildungspakt zugesagt, sich für die durchgängige Erfassung des Merkmals „Migrationshintergrund“ in der Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarkt-statistik einzusetzen.

Im Rahmen des Förderprogramms "Lernen vor Ort" unterstützt der Bund Kreise und kreisfreie Städte dabei, modellhaft ein ganzheitliches datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement zu entwickeln. Das Programm, an dem sich 40 geförderte Kommunen und über 140 Stiftungen als Partner be¬teiligen, unterstützt dabei unter anderem das Ziel, lokale Bildungsinitiativen, so z.B. Migrantenvertretungen, gezielt in das Bildungsmanage¬ment der Kommunen einzubinden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Bundesmaßnahmen liegt angesichts der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes im Bereich der Ausbildungsintegration und bei der För¬derung der beruflichen Bildung.

Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ fördert der Bund auch die Verbesserung der Situation von Jugendlichen in Schule und Ausbildung: Unter dem Dach der Bildungsketten verzahnt die Initiative neue Förderinstrumente mit bereits bestehenden Förderprogrammen von Bund und Ländern. Ziel ist es, Schulabbrüche zu vermeiden, Warteschleifen zu verhindern, effiziente Übergänge in die duale Ausbildung zu erreichen und damit letztendlich auch dem durch den demografischen Wandel drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Initiative setzt insbesondere an Förder- und Hauptschulen an, an denen Jugendliche mit Migrationshintergrund häufiger vertreten sind; sie profitieren daher überproportional von der Initiative.

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Programme die Initiative JUGEND STÄRKEN, mit der der Bund bundesweit an rund 800 Standorten vor allem die individuelle und paßgenaue Begleitung junger Menschen mit Migrationshintergrund am Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt und den Kommunen Impulse für neue Förderstrategien gibt.

Besonderes Augenmerk richtet der Bund mit dem Programmelement KAUSA des Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER und der Initiative „Aktiv für Ausbildung“ auf die Gewinnung von Unternehmen mit Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Herkunft für die Ausbildung. Die Aktivitäten von KAUSA - der Koordinierungsstelle „Ausbildung bei Selbstständigen mit Migrationshintergrund“ - werden gemäß den Vereinbarungen aus dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs erweitert; künftig richtet sich die Initiative sowohl an Unternehmen als auch an Jugendliche mit Migrationshintergrund, um diese für eine Berufsausbildung zu gewinnen.

Unter anderem auch zur Bekämpfung der geringeren Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen bzw. von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund fördert der Bund die "Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen", in dem Vermittlerinnen und Vermittler von Kammern und anderen Organisationen der Wirtschaft die Unternehmen und Jugendlichen, insbesondere auch mit Migrationshintergrund, beim Abschluss von Ausbildungsverhältnissen gezielt unterstützen.

Arbeitsmarkt und Erwerbsleben
Der Arbeitsmarkt hat entscheidende Bedeutung für die Integration. Erwerbsarbeit ermöglicht es Migrantinnen und Migranten, soziale Kontakte zu Arbeitskolleginnen und -kollegen aufzubauen, sich aktiv in die Aufnahmegesellschaft einzubringen und v. a. ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu finanzieren. Arbeitsmarktintegration ist somit ein Kernelement gesellschaftlicher Integration.

Im Dialogforum „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ wurden die Zielbestimmungen des Nationalen Integrationsplans weiterentwickelt. Als eine wesentliche Neuerung gegenüber dem Integrationsplan wurde im Rahmen des Dialogforums auch die Verknüpfung der Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten mit der Sicherung der Fachkräftebasis thematisiert.

Im Dialogforum „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“ wurden folgende strategische Ziele vereinbart:
1.    Beschäftigungs- und Erwerbschancen sowie Qualifizierung erhöhen
2.    Interkulturelle und migrationsspezifische Qualifizierung des Beratungspersonals sicherstellen
3.    Betriebliche Integration verbessern
4.    Fachkräftebasis sichern

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung für die Integ-ration in den Arbeitsmarkt. Der Bund fördert daher die Aneignung berufsspezifischer Sprachkenntnisse mit dem "ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachför-derung". Ziel des Programms ist es, Menschen mit Migrationshintergrund durch sprach-liche und fachliche Qualifizierung den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern und drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Bis Ende 2013 soll die Quote der Teilneh-menden, die in ein Arbeitsverhältnis, eine Ausbildung oder eine allgemeine Weiterbildung vermittelt werden, auf mindestens 20 % gehoben werden.

Mit dem Anerkennungsgesetz hat der Bund einen wesentlichen Beitrag zur besseren Arbeitsmarktintegration von Menschen mit beruflichen Auslandsqualifikationen und damit zur Sicherung der Fachkräftebasis geleistet. Um Anerkennungssuchenden den Zugang zu den Anerkennungsverfahren zu erleichtern, werden Angebote zur Erstinformation (Lotsenfunktion) im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizie-rung – IQ“ gezielt auf- und ausgebaut sowie verbessert. Vorhandene Beratungsangebo-te werden im Rahmen des Förderprogramms in regionale Netzwerke eingebunden und mit den Maßnahmen arbeitsmarktrelevanter Akteure vor Ort vernetzt.

Mit dem „4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit“ verfügt die Bundesagentur für Ar-beit über ein schlüssiges Konzept für die Arbeitsmarktintegration. Hierbei werden Men-schen mit Migrationshintergrund durch gezielte individuelle Begleitmaßnahmen bei der Integration in Beschäftigung unterstützt. Das 4-Phasen-Modell stellt dafür explizit die Handlungsstrategien „Ausländische Bildungsabschlüsse, Qualifikationen, Zertifikate an-erkennen“ und „Deutsche Sprachkenntnisse erwerben bzw. verbessern“ sowie lokale Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Handlungsfelder sind die Sprach-förderung, Anpassungs- und Nachqualifizierungen, der reguläre Deutschsprachtest, die Modellerprobung Kompetenzdiagnostik, die Initiative zur Flankierung des Strukturwandels und das Modellprojekt zur Entwicklung und Zertifizierung von Teilqualifikationen.

Migranten im öffentlichen Dienst
Das Themenfeld „Migranten im öffentlichen Dienst“ wird im Nationalen Aktionsplan In-tegration erstmals behandelt. Dadurch wird deutlich, dass sich der Bund seiner Verant-wortung zur Erhöhung des Anteils von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund im öf-fentlichen Dienst stellt. 

Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst ist gemes-sen an ihrem Anteil an den Erwerbstätigen in Deutschland noch gering. Dabei steht die öffentliche Verwaltung vor der Herausforderung, bei der Aufgabenerfüllung möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen in die Entscheidungsprozesse einzubinden und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu nutzen. Sie sollte auf die spezifischen Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen im erforderlichen Umfang eingehen können.

Beschäftigte mit Migrationshintergrund können dabei wichtige Brückenbauer zwischen Bürgern und Verwaltung sein. Der öffentliche Dienst stärkt durch die Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten seine interkulturelle Kompetenz. Angesichts des demografi-schen Wandels und des sinkenden Erwerbspersonenpotentials mit einem absehbaren Fach- und Nachwuchskräftemangel profitieren die Verwaltungen zudem von einer Erwei-terung des Kreises geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.

Im Dialogforum „Migranten im öffentlichen Dienst“ wurde folgendes strategische Ziel vereinbart: Erhöhung des Anteils der Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst. Das Ziel, mehr Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen, soll erreicht werden, indem das Interesse am öffentlichen Dienst bei den Migrantinnen und Migranten gestei-gert wird, Hemmnisse bei der Auswahl und Einstellung von Bewerberinnen und Bewer-bern mit Migrationshintergrund abgebaut und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für interkulturelle Vielfalt sensibilisiert werden.

Um den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund erfassen zu können, werden zudem die Möglichkeiten der Datenerhebung zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst geklärt. Die hierzu eingerichtete Arbeitsgruppe wird einen Bericht zu den Möglichkeiten der Datenerhebung vorlegen.

Maßnahmen, die der Bund zur Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst ergreift, sind unter anderem eine zentrale Website zu den Ausbil-dungs- und Stellenangeboten des Bundes, die bessere Koordinierung der Öffentlich-keitsarbeit der Ressorts bei der Personalgewinnung, die direkte Ansprache von Mig-rantinnen und Migranten in Stellenausschreibungen, die Schulung von Personalent-scheidern, Mitgliedern der Auswahlkommission sowie Personal- und Betriebsräten zur diskriminierungsfreien Personalauswahl und Gestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die Qualifizierung von jugendlichen Migrantinnen und Migranten zur Vorbereitung auf eine Ausbildung im öffentlichen Dienst.

Gesundheit, Pflege
Im Nationalen Aktionsplan Integration wurde erstmals ein Dialogforum zum Thema Gesundheit und Pflege eingerichtet. Damit wird der wachsenden Bedeutung des Themas – insbesondere im Hinblick auf die älter werdende Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Rechnung getragen.

Hauptaufgabe in diesem Themenfeld ist die Verbesserung des Zugangs von Migrantinnen und Migranten zu den Angeboten des Gesundheitswesens und der Pflege. In vielen Bereichen nehmen Migrantinnen und Migranten unterdurchschnittlich an den Angeboten der Prävention, der Versorgung, beim Zugang zu Einrichtungen und Leistungen teil und sind auch als Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen zum Teil unterrepräsentiert. Darüber hinaus gilt es, die Datenlage zur gesundheitlichen Situation und pflegerischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten zu verbessern.

Im Dialogforum „Gesundheit, Pflege“ wurden folgende strategische Ziele vereinbart:
1.    Datenlage verbessern
2.    Zugang zu Beschäftigung im Gesundheits- und Pflegesystem verbessern
3.    Zugang zu Prävention und Gesundheitsförderung verbessern
4.    Gesundheitliche Risiken abbauen
5.    Zugang zu Einrichtungen und Leistungen des Gesundheitssystems verbessern
6.    Zugang zu Einrichtungen und Leistungen der Pflege verbessern

Der Bund legt in diesem Themenfeld einen Schwerpunkt auf Maßnahmen in den Bereichen Forschung und Verbesserung der Datenlage, Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund sowie Information und Vernetzung. So strebt der Bund mit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) eine Erhöhung des Anteils von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Heilberufen an.

Zur Verbesserung der Datenlage führt der Bund ein Gesundheitsmonitoring mit den drei Bestandteilen Jugendgesundheitssurvey (KiGGS), Deutscher Erwachsenengesund-heitssurvey (DEGS) und Gesund in Deutschland aktuell (GEDA) durch. Die Erfassung von Daten über Personen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung ermöglicht erstmals die Beurteilung von Maßnahmen zur Reduzierung von Gesundheitsrisiken bei Kindern- und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Zur Verbesserung des Informationsstands über Leistungen des Gesundheitswesens – insbesondere im Hinblick auf präventive Maßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen – gibt der Bund zielgruppenspezifisches fremdsprachiges Aufklärungsma-terial heraus, mit dem etwa an ausstehende Impfungen erinnert wird.

Um Verständigungsprobleme bei der Gesundheitsversorgung und die damit einherge-hende Gefahr von Fehldiagnosen und falscher Behandlung zu vermeiden, arbeiten die Bundesressorts derzeit an der Etablierung eines einheitlichen Berufsbildes "Sprach- und Integrationsvermittler/-innen". Dies dient einer bedarfsgerechteren medizinischen und pflegerischen Versorgung.

Integration vor Ort
Die Integration der zugewanderten Bevölkerung entscheidet sich in den Städten und Gemeinden. Deshalb ist das Themenfeld „Integration vor Ort“ von besonderer Bedeutung für die Integrationspolitik. Im Dialogforum hat sich gezeigt, dass es einerseits zahlreiche vielversprechende Ansätze und Programme gibt, andererseits aber viele Maßnahmen und Programme unverbunden nebeneinander her laufen. Daher kommt der strategischen Verzahnung von gesamtstädtischen und stadtteilbezogenen Strategien und Programmen eine maßgebliche Bedeutung zu.

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den Städten und Gemeinden ist eine der zentralen Zukunftsaufgaben der Stadtentwicklungspolitik. Nicht zuletzt ange-sichts der demografischen Entwicklung bedarf es einer generationengerechten, familien-freundlichen und altersgerechten Infrastruktur in den Kommunen.

Im Dialogforum „Integration vor Ort“ wurden folgende strategische Ziele vereinbart:
1.    Integration und Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort verbessern
2.    Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt im Quartier stärken

Für 2012 stellt der Bund für ein weiterentwickeltes Programm "Soziale Stadt - Investi-tionen im Quartier" 40 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner für Städte und Gemeinden, gerade auch wenn es um benachteilig-te, strukturschwache Stadtteile geht. Im Vordergrund stehen hier städtebauliche Investi-tionen in das Wohnumfeld, in die Infrastruktur und in die Qualität des Wohnens. Da sich die oftmals vielschichtigen Probleme vor Ort nicht allein mit Mitteln der Städtebauförde-rung lösen lassen, besteht die Notwendigkeit eines abgestimmten, fachübergreifenden Ansatzes in besonderem Maße. Deshalb setzt der Bund beim Programm Soziale Stadt notwendige neue Akzente, indem weitere Partner und Akteure aus Wirtschaft und Ge-sellschaft stärker und verbindlicher eingebunden werden. Darüber hinaus sollen das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt im Stadtteil gestärkt werden. Mit dem Programm Soziale Stadt - Investitionen im Quartier setzt die Städtebauförderung gerade auch in solchen Stadtteilen an, die durch hohe Anteile von Bewohnerinnen und Bewoh-nern mit Migrationshintergrund geprägt sind.

Im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus wird der Bund von 2011 bis 2014 Modellvorhaben in Kommunen fördern, die durch einen Ausbau der Infrastruktur und innovative Trägerstrukturen Orte der Integration im Stadtteil schaffen.

Der Bund erklärt sich zudem bereit, die strategische Ausrichtung der kommunalen Integ-rationspolitik im Zuge der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu unterstützen. Der Bund prüft hierzu die Förderung ausgewählter Modellregionen. Dabei wird auf Er-kenntnisse der Studie zum Stand der kommunalen Integrationspolitik in Deutschland zurück gegriffen, die mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände regelmäßig wiederholt werden soll.

Sprache – Integrationskurse
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Integration kann nur gelingen, wenn Zuwande-rinnen und Zuwanderer ohne Hilfe in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig handeln können. Dafür hat der Bund 2005 die gesetzlich verankerten In-tegrationskurse eingeführt. Seitdem haben insgesamt mehr als 700.000 Migrantinnen und Migranten einen Integrationskurs besucht, weit mehr als die Hälfte haben freiwillig teilge-nommen. Damit wird deutlich, dass das Kursangebot gut angenommen wird. Die Integrationskurse sind ein zentraler Baustein der Integrationsförderung des Bundes.

Im Dialogforum „Sprache – Integrationskurse“ wurden folgende strategischen Ziel ver-einbart:
1.    Sicherung und Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Angebots der sprachlichen Bildung für Zugewanderte in Deutschland
2.    Qualitative Weiterentwicklung der Integrationskurse zur weiteren Erhöhung des Kurserfolgs und stärkeren Ausrichtung auf Zielgruppenerfordernisse

Die Ziele und Maßnahmen des Dialogforums „Sprache – Integrationskurse“ bezogen sich einmal darauf, Möglichkeiten auszuloten, die zur Verbesserung der Sprachförderung in Deutschland insgesamt beitragen, vor allem in Schule und Beruf. Im Kern bezog sich das Dialogforum jedoch auf die Weiterentwicklung des bestehenden Systems der Integrationskurse. Dabei legt der Bund in diesem Themenfeld einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des Integrationskurses durch den Einsatz digitaler Medien, durch die inhaltliche und organisatorische Fortentwicklung der Zusatzqualifizierung von Lehrkräften in Integrationskursen, durch die Beibehaltung eines flächendeckenden, bedarfsorientierten Integrationskursangebots unter Fortentwicklung der Kursqualität und Verbesserung des Zugangs, zur Steigerung der Qualität der Test- und Prüfungsverfahren im Integrationskurs sowie zur Erreichung spezieller Zielgruppen.

Der Bund führt ein Punktesystem für die Trägerzulassung ein, mit dem Mindestanforderungen sowie ergänzende Qualitätskriterien festgelegt werden. So müssen Kursträger beispielsweise zukünftig nachweisen, dass sie digitale Medien in den Integrationskursen einsetzen sowie für die Datenübermittlung bei der Kursverwaltung am Onlineverfahren partizipieren.

Zur Verbesserung der Qualifikation von Lehrkräften in Integrationskursen mit Al-phabetisierung entwickelt der Bund Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrations-kursen mit Alphabetisierung, die den erhöhten Anforderung an den Unterricht in Alpha-betisierungskursen Rechnung tragen.

Um die Prüfsicherheit in den Abschlusstests weiter zu erhöhen, führt der Bund insbe-sondere ein gesondertes Verfahren für Integrationskursträger zur Zulassung als Prüfstelle für den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ein.

Um Eltern mit Migrationshintergrund für die Teilnahme am Integrationskurs zu gewinnen, engagiert sich der Bund im Rahmen einer Motivationskampagne „Deutsch lernen, Deutsch kennen lernen“.

Der Bund führt eine Evaluierung und wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts „Integration verbindlicher machen – Integrationsvereinbarungen erproben“ durch. Ziel des Projektes ist neben einer Erhöhung der Verbindlichkeit im individuellen Bera-tungsprozess auch eine Verbesserung der Vernetzung und Förderung der guten Zu-sammenarbeit der verschiedenen Akteure der Integrationsarbeit vor Ort. Dadurch soll auch der Zugang zu den Integrationskursen verbessert werden.

Sport
Der Sport – insbesondere der organisierte Sport – verfügt über ein großes Integrations-potenzial. Der Sport bringt Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen, schafft Verständigung und baut wechselseitige Vorurteile im gemeinsamen Erleben ab. Er ver-mittelt Verhaltens- und Orientierungsmuster und trägt dadurch zur Integration in die Ge-sellschaft bei. Daher ist Sport für die Bundesregierung wichtiger Bestandteil der Integra-tionspolitik. Damit Integration in und durch den Sport gelingt und der Sport zu gelebter Integration wird, bedarf es der gezielten Förderung.

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen des Bundes im Themenfeld Sport liegt auf der interkulturellen Öffnung des organisierten Sports, z.B. durch die Änderung von Förderrichtlinien, die Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen mit Migrationshintergrund sowie die Fortbildung in interkultureller Kompetenz.

Ein besonderes Augenmerk legt der Bund zudem auf die Integration von Frauen und Mädchen aus Zuwandererfamilien, da diese im Vergleich zu Männern und Jungen aber auch im Vergleich zu Frauen und Mädchen ohne Migrationshintergrund deutlich seltener Angebote von Sportvereinen wahrnehmen. Dabei ist das Interesse, Sport zu treiben, unter Migrantinnen nach empirischen Erkenntnissen nicht geringer ausgeprägt als unter Frauen und Mädchen ohne Migrationshintergrund.

Im Dialogforum „Sport“ wurden folgende strategische Ziele vereinbart:
1.    Verbesserung der Integration in den Sport
2.    Verbesserung der Integration durch den Sport

Als wichtige Maßnahme zur nachhaltigen Strukturveränderung hat sich der Bund ver-pflichtet, die Förderrichtlinie zur Spitzensportförderung des Bundes um gesell-schaftspolitische Themen wie Integration und interkulturelle Kompetenz zu ergänzen. Damit werden Zuwendungsempfänger verpflichtet, der Integration von Migrantinnen und Migranten in und durch den Sport eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Um den Anteil von Frauen und Mädchen aus Zuwandererfamilien in Sportvereinen zu erhöhen, erarbeitet der Bund zwei themenbezogene Handreichungen 1) zu Sportange-boten für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund sowie 2) zum Abbau von Teilnahmebarrieren für Sportverbände und -vereine. Zudem legt der Bund beim Pro-gramm „Integration durch Sport“, das vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Kooperation mit den Landessportbünden durchgeführt wird, einen Schwer-punkt auf die Gewinnung neuer Zielgruppen, insbesondere Frauen und Mädchen aus Zuwandererfamilien. Hierzu werden Zielvereinbarungen zwischen den Landessportbün-den und den Stützpunktvereinen des Programms abgeschlossen.

Zur Erhöhung des Anteils von Ehrenamtlichen mit Migrationshintergrund im organisierten Sport fördert der Bund das Projekt „Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Ehrenamtlichen mit Migrationshintergrund“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände (BAGIV). In Kooperation mit dem Landessportbund Hessen wer-den Migrantinnen und Migranten über die Mitgliedsverbände der BAGIV und andere Migrantenorganisationen angesprochen, durch Veranstaltungen, Publikationen und eine Website über die ehrenamtliche Arbeitsweise der Sportvereine in Deutschland informiert und in Seminaren für die Übernahme einer ehrenamtlichen Funktion qualifiziert.

Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement leistet für die Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten einen wichtigen Beitrag. Bürgerschaftliches Engagement stößt sowohl bei den Migrantinnen und Migranten als auch bei der Aufnahmegesellschaft interkulturelle Lern- und Öffnungsprozesse an, ermöglicht mit zunehmender Vielfalt respektvoll und tolerant umzugehen und Veränderungen zu bewältigen. Dieses gegenseitige aufeinander Zugehen fördert somit die Integration. Zudem trägt die Übernahme bürgerschaftlicher Verantwortung zu einer höheren Identifizierung mit dem Aufnahmeland bei. Bürgerschaftliches Engagement von Migrantinnen und Migranten ist sowohl Motor als auch Indikator für die Integration.

Der Bund misst deshalb der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen und Migranten eine wichtige Bedeutung bei, um die gesellschaftliche Teilhabe von Migranten zu verbessern. Einen Schwerpunkt legt der Bund auf Maßnahmen zur Strukturveränderung unter anderem durch interkulturelle Öffnung der Strukturen, gezielte Angebote für Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Migrantenorganisationen. Zudem sollen Maßnahmen für eine bessere Wertschätzung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements von Migranten ergriffen werden. Erstmals wird auch das bürgerschaftliche Engagement von und für Flüchtlinge aufgegriffen. Ferner sollen Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen und Migranten verstärkt werden.

Im Dialogforum „bürgerschaftliches Engagement“ wurde folgendes strategisches Ziel vereinbart:
•    Zusammenhalt unserer Gesellschaft erhöhen: Engagement als Motor für In-tegration

Der Bund verpflichtet sich zu einer Erhöhungen des Anteils von Migrantinnen und Migranten in den Freiwilligendiensten und im neuen Bundesfreiwilligendienst. Durch die Beratung von Migrantenorganisationen und anderer Organisationen als Träger der Freiwilligendienste durch die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) bestehende „Servicestelle Jugendfreiwilligendienste“, die Erhöhung der Förderbeiträge für besonders benachteiligte Jugendliche im Freiwilligen Sozialen Jahr und Freiwilligen Ökologischen Jahr  und gezielte Förderung, will der Bund insbesondere die nicht staatlichen Akteure bei ihren Bemühungen unterstützen, den Anteil von Migrantinnen und Migranten in den Freiwilligendiensten und im neuen Bundesfrei-willigendienst zu erhöhen. Die Schaffung weiterer gezielter Angebote bürgerschaftlichen Engagements für und durch Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Migrantenorganisationen in diesem Bereich sind vorgesehen.

Der Bund fördert im Rahmen von Projekten zur gesellschaftlichen und sozialen In-tegration auch Projekte von Migrantenorganisationen (z. B. als Tandem- oder Kooperationsprojekte mit anderen Trägern), die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen und Migranten beinhalten.

Der Bund unterstützt zudem modellhaft die Entwicklung von Empfehlungen zur Profes-sionalisierung von Migrantenorganisationen. Dies gilt auch für die Förderung von Struk-turen für  bürgerschaftliches Engagement in Migrantenorganisationen.

Weiterhin verstärkt und unterstützt der Bund Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen und Migranten, wie beispielsweise die Förderung des Projekts „Ethnische Vielfalt, soziales Vertrauen und Zivilenga-gement“ im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) zur Erweiterung des Kenntnisstandes über Zusammenhänge ethnischer Vielfalt und bürgerschaftlichen Engagements.

Zur Steigerung der öffentlichen Wertschätzung und Anerkennung bürgerschaftli-chen Engagements von und für Migrantinnen und Migranten lobt der Bund jedes Jahr die Integrationsmedaille der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration aus. Mit der Medaille wird gezeigt, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement für das Gelingen der Integration ist. Der vorbildliche, individuelle Einsatz wird gewürdigt und zugleich werden andere Bürgerinnen und Bürger ermutigt, auch die Initiative zu ergreifen, um das Vertrauen zwischen Menschen mit und ohne Migrations-hintergrund zu stärken.

Medien
Medien spielen im Prozess der Integration eine bedeutende Rolle. Denn sie prägen durch ihre Berichterstattung und in ihren Unterhaltungsangeboten die Bilder über die Einwanderungsgesellschaft und ihre Bevölkerungsgruppen wesentlich mit und sind Plattform für öffentliche Kommunikation und Austausch. Medien sind in ihrer Berichter-stattung und Programmgestaltung unabhängig. Aufgrund dieser grundgesetzlich veran-kerten Unabhängigkeit der Medien kommen dem Dialogprinzip sowie dem Beitrag der nicht staatlichen Akteure in diesem Themenfeld eine besondere Bedeutung zu.

Inhalte in Programm und Berichterstattung, die Vielfalt und Normalität der deutschen Ein-wanderungsgesellschaft thematisieren, kommen in den letzten Jahren vermehrt vor. Auch in den Unterhaltungssendungen in Film und Fernsehen finden interkulturelle The-men zunehmend Verbreitung und treten Migranten häufiger als Protagonisten auf. Den-noch überwiegt in den publizistischen Formaten nach wie vor eine problemorientierte Berichterstattung über Migrationsthemen und Migranten, insbesondere in den medial vermittelten öffentlichen Debatten und Diskursen. Negativbilder existieren dabei vor al-lem in der Darstellung in Deutschland lebender Muslime. Um diesen Darstellungsdefizi-ten entgegen zu wirken, gibt es in einigen Medienanstalten Ansätze für eine Sensibilisie-rung und Qualifizierung der Redakteure und Programmverantwortlichen in Form von Programmkonferenzen und Fortbildungen.

In vielen großen Medienhäusern wurde in den letzten Jahren eine aktive Unterneh-menspolitik eingeleitet, um Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund zu gewinnen und Diversity-Ansätze im Unternehmen auf Leitungsebene zu institutionalisieren. In vielen Medienunternehmen existieren entsprechende Zielvorgaben und Leitbilder sowie ein Berichtswesen. Seltener sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Erhebungen des Migrantenanteils unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Bereich der journalisti-schen Ausbildung wird aber in vielen Unternehmen mittlerweile ein bevölkerungsreprä-sentativer Anteil an Auszubildenden mit Migrationshintergrund erreicht, in einzelnen Fäl-len sogar ein bevölkerungsrepräsentativer Anteil an der gesamten Mitarbeiterschaft.

Bestehende Forschungslücken zur Mediennutzung von Migranten konnten durch Studi-en, die die Nutzung deutschsprachiger und herkunftssprachlicher Medien (Print, Rund-funk, Internet) durch Migranten untersuchen, so z.B. die 2007 und 2011 durchgeführten ARD/ZDF-Studien „Medien und Migranten“, geschlossen werden. Die Befunde dieser Studien sind vor allem für die großen ethnischen bzw. nationalen Migrantengruppen in Deutschland repräsentativ und belegen die generelle Erreichbarkeit dieser Gruppen durch die deutschen Medien und perspektivisch die Angleichung des Medienverhaltens.

Im Dialogforum „Medien und Integration“ wurde folgendes strategisches Ziel vereinbart:
•    Verbesserung der „medialen Integration“

Das Ziel der Verbesserung der „medialen Integration“ umfasst eine differenzierende Darstellung von Migrantengruppen sowie ethnischer und kultureller Vielfalt als Normalität in der Einwanderungsgesellschaft (Medieninhalte), eine angemessene Beteiligung von Migranten in den Medienberufen (Medienproduktion) und die gemeinsame Nutzung von – deutschsprachigen – Mainstreammedien durch alle Bevölkerungsgruppen in einem relevanten Umfang (Mediennutzung).

Neben den zahlreichen Maßnahmen der Medienunternehmen in diesem Themenfeld beabsichtigt der Bund begleitende Projekte zur Unterstützung von mehr Diversität in den Medien und einer differenzierenden Darstellung ethnischer und kultureller Vielfalt als Normalität in der Einwanderungsgesellschaft.

Hierzu gehört u. a. die Einrichtung eines medienübergreifenden Informationsdiens-tes zur Unterstützung der redaktionellen Arbeit, der medien- und sachgerecht Auskünfte über die Verhältnisse und Entwicklungen in der deutschen Einwanderungsgesellschaft geben kann, journalistische Handreichungen und Medienhandbücher über einwan-derungs- und integrationspolitische Themen sowie eine für journalistische Zwecke ver-wendbare Expertendatenbank, die den Bedarf an qualifizierten Ansprechpartnern, Stu-diogästen und Protagonisten mit anderen kulturellen Wurzeln aufgreift.

Ferner wird ein Mentorenprogramm für junge Nachwuchskräfte mit Migrationshin-tergrund unterstützt. Um pragmatische Impulse für Themen und Programmwege zu geben, plant der Bund in Zusammenarbeit mit der Grimme-Akademie für 2012 weitere Workshops zum Thema interkulturelle fiktive und non-fiktive Unterhaltungsforma-te in Film und Fernsehen.

Kultur
Gelungene Integration ist immer auch kulturelle Integration. Integration wird vom Dialogforum „Kultur“ unter kulturpolitischen Gesichtspunkten vor allem als „Einbindung in das gesellschaftliche, wirtschaftliche, geistig-kulturelle und rechtliche Gefüge des Aufnahmelandes ohne Aufgabe der eigenen kulturellen Identität“ verstanden.

Der Bund legt in diesem Themenfeld einen Schwerpunkt auf die interkulturelle Öffnung von Kultureinrichtungen und Kulturprojekten, auf die Vernetzung der Akteure,  die Ver-mittlung von Forschungsergebnissen, auf Qualifizierung sowie die Erarbeitung transpa-renter Qualitätsstandards des interkulturellen Dialogs. Ziel sind nachhaltige Strukturver-änderungen, um die kulturelle Integration zu intensivieren und das Recht der Migrantin-nen und Migranten auf kulturelle Teilhabe sicherzustellen. Besonders hervorzuheben ist die beabsichtigte Änderung von Kulturförderrichtlinien des Bundes.

Im Dialogforum „Kultur“ wurde folgendes strategisches Ziel vereinbart:
•    Kulturelle Pluralität leben – interkulturelle Kompetenz stärken

Der Bund wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten für Kunst und Kultur darauf hinwirken, seine Aktivitäten zur kulturellen Bildung unter besonderer Berücksichtigung der kulturel-len Integration von Zuwanderern in allen institutionell geförderten Einrichtungen zu intensivieren. Durch die Aufnahme von Integrationsaspekten in die Zuwendungsbe-scheide bei dauerhaft geförderten Zuwendungsempfängern, durch regelmäßige Tages-ordnungspunkte in den Gremiensitzungen und durch Handreichungen für Gremienmit-glieder soll eine nachhaltige interkulturelle Öffnung von Kultureinrichtungen und Kultur-projekten sichergestellt werden.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Multiplikatoren der Zivilgesellschaft mit Akteuren von Bund, Ländern und Kommunen wird der Bund ein „Netzwerk kulturelle Bildung und Integration“ bei der Stiftung Genshagen ins Leben rufen. Ziel ist ein Knowhow-Transfer, um die wechselseitige Information über Strategien, Konzepte und Arbeitsansätze in den jeweiligen Institutionen zu verbessern.

C. Ausblick
Der Nationale Aktionsplan Integration bedeutet einen Paradigmenwechsel in der Integra-tionspolitik. Der Bund legt einen Schwerpunkt darauf, durch Strukturen nachhaltig zu verändern und dauerhafte Grundlagen für gelingende Integration zu schaffen.

Eine neue Qualität der Integrationspolitik stellt der Nationale Aktionsplan Integration
aber auch deshalb dar, weil künftig die Erreichung von Zielen in der Integrationspolitik anhand von Indikatoren überprüfbar wird. Diesen Weg gilt es in Zukunft konsequent fort-zusetzen. In diesem Zusammenhang kommt dem Integrationsmonitoring des Bundes eine wichtige Rolle zu.

Der Aktionsplan ist als Prozess angelegt, der über die Legislaturperiode hinausweist. Eine Überprüfung der Zielerreichung soll in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die Ergebnisse werden in einem Fortschrittsbericht veröffentlicht. Es gilt, die Umsetzung der Zielvorgaben und Überprüfung der Zielerreichung in einem Folgeprozess durch alle Partner, zum Beispiel im Rahmen von Dialogforen, zu begleiten.

Solange die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in zent-ralen gesellschaftlichen Bereichen – wie etwa Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung – noch nicht umfassend gewährleistet ist, besteht für alle Akteuere der Integrationspolitik Handlungsbedarf. Entscheidende Schritte sind eingeleitet worden, Vieles ist seit dem ersten Integrationsgipfel im Jahr 2006 erreicht. So wird heute bereits früh mit der Förderung von Kindern begonnen. Insbesondere dem Erlernen der deutschen Sprache wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Im Bildungsbereich werden gezielte Maßnahmen angeboten, um den Schulerfolg und den Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Integration in den Arbeitsmarkt wird gefördert, Beschäftigungs- und Erwerbschancen werden verbessert. Der Nationale Aktionsplan zeigt, dass sich Deutschland bei der Integration auf einem guten Weg befindet. 

Zukunftsaufgabe der Integrationspolitik ist es, das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe zu verwirklichen. Dazu leistet der Bund seinen Beitrag – gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Vereinen, Verbänden und Migrantenorganisationen. Alle Beteiligten haben gezeigt, dass sie sich ihrer Verantwortung in der Erreichung dieses gemeinsamen Ziels stellen. Der Nationale Aktionsplan Integration wird den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland stärken.

Nessun commento:

Posta un commento