14 feb 2012

Vorgesehene Gesetzesverbesserungen helfen ausländischen Studierenden

Vorgesehene Gesetzesverbesserungen helfen ausländischen Studierenden

Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) begrüßt die geplanten
Verbesserungen durch den Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der
Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union“, auch wenn diese
nur ein Anfang sein können.


In seiner heutigen Sitzung nahm der Bundesrat mit seiner Stellungnahme
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine zustimmende Haltung ein.
Bundesratsausschüsse machten darüber hinaus weitergehende Vorschläge.
„Vor allem die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten für
ausländische Studierende von 90 auf mindestens 120 Tage im Jahr und die
Verlängerung der Frist für die Suche nach Erwerbsarbeit im Anschluss an
den Studienabschluss von 12 auf 18 Monate sind wichtige Maßnahmen“, so
Peixin Xian, Sprecherin des BAS. „Außerdem wird teilweise klargestellt
was eine "angemessene Tätigkeit" ist. So können demnächst
Studienabsolventinnen und Absolventen auch Stellen annehmen, für die ein
akademischer Abschluss benötigt wird, bei dem aber die Fachrichtung nur
teilweise oder indirekt ausschlaggebend ist“ ergänzt Xian.

Erfreut zeigte sich Johannes Glembek, Geschäftsführer des BAS, auch über
die Verbesserung der Möglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen
deutscher Hochschulen eine Niederlassungserlaubnis zu erlangen und
während der Arbeitssuche zu arbeiten. „Allerdings ist dies erneut nur
eine sehr kleinschrittige Verbesserung. Statt die Chance zu
grundlegenden Änderungen zu nutzen, wird im Trippelschritt vorwärts
gegangen“, merkt Glembek an. „Viele notwendige Regelungen und
Verbesserungen werden nicht beschlossen. So sind beispielsweise gerade
für Studierende aus dem Bereich Kunst, Musik und Sport studienbezogene
Tätigkeiten oft nur als selbstständige Arbeitsmöglichkeit vornehmbar.
Eine selbstständige Tätigkeit ist jedoch untersagt.“, so Glembek. So
dürfen ausländische Studierende an den meisten Hochschulen nicht einmal
als Übungsleiter/in im Hochschulsport arbeiten.

Ebenso wird im Gesetzentwurf ist nicht klargestellt, dass die Promotion
ein erfolgreicher Abschluss im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist, in
deren Anschluss sich die Studierenden einen angemessenen Arbeitsplatz
suchen können. Weiterhin fehlt eine Klarstellung, die sich auf die
Möglichkeit bezieht, eine Stelle im Rahmen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu erhalten.



--

Bundesverband auslaendischer Studierender - BAS e.V.
Interessensvertretung der internationalen Studierenden
in der Bundesrepublik Deutschland
(Federal Union of international Students in Germany)

Johannes Glembek
Bundesgeschaeftsfuehrer

c/o AStA Universitaet Ulm
D- 89069 Ulm

Tel.:  +49 731 16 58 052
Mobil: +49 176 2345 27 07

http://www.bas-ev.de

Nessun commento:

Posta un commento