1 Förderzweck und Rechtsgrundlage
1.1 Der Bund gewährt im Rahmen des Sonderprogramms ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa Leistungen zur Unterstützung einer erfolgreichen Vermittlung in betriebliche Berufsausbildung und in qualifizierte Beschäftigung in Deutschland. Damit soll ein Beitrag gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geleistet werden.