22 mag 2011

REFERENDUM AM 12.-13. Juni 2011

Consolato Generale d’Italia
Hannover

a) Volksbefragung Nr. 1 – Modalitäten für die Übertragung und den Betrieb wirtschaftlich relevanter lokaler öffentlicher Dienstleistungen. Aufhebung;
b) Volksbefragung Nr. 2 – Festlegung der Tarife für integrierte Wasserversorgungsleistungen auf der Basis angemessener Erträge des investierten Kapitals. Teilweise Aufhebung einer Rechtsvorschrift;
c) Volksbefragung Nr. 3 – Neue Kraftwerke für die Erzeugung von Kernenergie. Teilweise Aufhebung von Rechtsvorschriften;
d) Volksbefragung Nr. 4 – Aufhebung von Rechtsvorschriften des Gesetzes Nr. 51 vom 7. April 2010 gemäß Urteil Nr. 23 des Verfassungsgerichts von 2011 über die gerechtfertigte Verhinderung des Ministerpräsidenten und der Minister am Erscheinen bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen.

Im Ausland ansässige italienische Staatsangehörige und einige nachstehend näher bezeichnete Kategorien von Landsleuten, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, können bei den aufhebenden Referenden vom 12. und 13. Juni 2011 abstimmen.

Die Stimmabgabe der im Ausland ansässigen und in das Verzeichnis der im Ausland ansässigen Italiener AIRE eingetragenen Staatsangehörigen erfolgt in den Staaten, mit denen die Italienische Regierung entsprechende Vereinbarungen getroffen hat, ausschließlich per Briefwahl. Die Liste dieser Staaten wird auf der Internetseite www.esteri.it veröffentlicht. In den Staaten, in denen derartige Vereinbarungen nicht getroffen wurden, können die dort ansässigen und ins AIRE eingetragenen Landsleute ihr Stimmrecht nicht per Briefwahl ausüben. Um abstimmen zu können, müssen sie daher nach Italien reisen, wobei sie gegen Vorlage entsprechender Unterlagen beim zuständigen Konsulat Anspruch auf die Erstattung von 75 % der Kosten des Reisetickets haben.

Auch Italiener, die sich in internationaler Mission als Soldaten oder Mitglieder der Polizeikräfte, aus dienstlichen Gründen als Mitarbeiter staatlicher Behörden oder als Universitätsdozenten vorübergehend im Ausland aufhalten, sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Möglichkeit, zwecks Stimmabgabe nach Italien zu reisen und hierfür eine Erstattung in Anspruch zu nehmen gilt für diese Wählerkategorie nicht, da diese auch in den Staaten abstimmen können, mit denen die italienische Regierung keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen hat. Wähler, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten und zu den vorgenannten Kategorien zählen, sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen müssen, um abstimmen zu können, bis 8. Mai 2011 eine Erklärung zu Wahlzwecken unterschreiben.

Im Ausland ansässigen Wählern und solchen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, werden die Abstimmungsunterlagen mit den Wahlzetteln und den Hinweisen über das Abstimmungsverfahren vom entsprechenden Konsulat an die Wohnadresse zugeschickt.

Wer bis 29. Mai 2011 keine Abstimmungsunterlagen erhalten hat, kann persönlich bei der entsprechenden Konsulardienststelle vorsprechen, um seinen Wählerstatus zu überprüfen.
Wer sich vorübergehend im Ausland aufhält und nicht zu den drei oben genannten Kategorien zählt, kann bei den Referenden nur abstimmen, wenn er nach Italien reist, um in den von der Heimatgemeinde eingerichteten Wahlbezirken seine Stimme abzugeben.
Nach Abschluss des Abstimmungsverfahrens werden die bis 9. Juni 2011, 16.00 Uhr, bei den Konsulaten eingegangenen Stimmzettel der im Ausland ansässigen Italiener nach Italien übermittelt. Dort erfolgt dann die Auszählung durch das Zentralbüro für den Wahlkreis Ausland beim Berufungsgerichtshof Rom.

Nähere Informationen zum Juni-Referendum können Sie unter folgenden Nummern des italienieschen Generalkonsulats in Hannover erhalten:: 0511 28379 -13; -25; -21

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