21 apr 2011
Hintergrundinformationen zum Beirat der Beauftragten
Staatsministerin Maria Böhmer hat den neu gegründeten "Beirat der Integrationsbeauftragten" am 13.1.2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier finden Sie Hintergrundinformationen zum Beirat.
Aufgaben des Beirats
Bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird ein Beirat gebildet, der die Beauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Mitglieder des Beirats
Der Beirat besteht aus der Vorsitzenden und bis zu 32 berufenen Mitgliedern, die sich zusammensetzen aus:
• bis zu zehn Vertretern/innen von überwiegend bundesweit tätigen Migrantenorganisationen,
• einem/r Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände,
• einem/r Stiftungsvertreter/in,
• einem/r Vertreter/in der Bundesagentur für Arbeit,
• einem/r Vertreter/in der Spitzenorganisation der Arbeitgeber,
• einem/r Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
• zwei Vertretern/innen von Spitzenorganisationen des Deutschen Sports,
• einem/r Vertreter/in der Freien Wohlfahrtspflege,
• bis zu sechs Vertretern/innen der Kirchen- und Religionsgemeinschaften,
• drei Vertretern/innen aus Wissenschaft und Forschung und
• bis zu fünf Einzelpersonen, die jenseits von Organisationsvertretern die Diskussion bereichern können.
Den Vorsitz im Beirat führt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration oder ein/e von ihr benannte/r Vertreter/in, der/die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören muss. Einen ständigen Gaststatus haben die oder der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, die oder der Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz sowie ein/e Vertreter/Vertreterin des Bundesinnenministeriums.
Beschlüsse
Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Offizielle Verlautbarungen des Beirats erfolgen durch die Vorsitzende.
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