Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II – Bürgerarbeit
Das JobCenter Region Hannover hat aktuell für das Föderjahr 2011 etwa die Hälfte der üblichen Summe zur Verfügung, um die allseits bekannten AGH-Maßnahmen oder auch „1-Euro-Jobs zu befördern.
Die erheblichen Reduzierungen haben massive Auswirkungen sowohl für die Träger, die bisher mit diesen Maßnahmen gearbeitet haben als natürlich auch auf die spezifische Zielgruppe der hier angesprochenen "Schwer vermittelbaren Arbeitssuchenden".
Es wäre interessant, wie sich die Reduzierung der Mittel im Bereich der Kulturarbeit bisher ausgewirkt hat und noch auswirken wird.
Das neu eingeführte Instrument der „Bürgerarbeit“ wird im Folgenden beschrieben:
Allgemein
Das JobCenter Region Hannover hat sich beim Bundesministerium für Arbeit um Bürgerarbeit beworben, was bewilligt wurde. Dazu werden aktuell 2.100 arbeitsuchende Hartz IV – Empfänger / Empfängerinnen „aktiviert“ und 700 Bürgerarbeitsplätze sollen geschaffen werden.
Zielgruppe
Das Angebot richtet sich an arbeitsmarktnahe Arbeitssuchende, die schnellstmöglich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen - zu großen Teilen bereits in der Aktivierungsphase (dem Zeitraum von 6 Monaten, in dem das JobCenter aktiv mit den Arbeitssuchenden an einer Vermittlung arbeiten soll. Für diejenigen, die NICHT sofort vermittelt wurden, beginnt danach die eigentliche Bürgerarbeit).
Wie freiwillig die Bürgerarbeit den Arbeitslosen angeboten wird oder ob sie Bürgerarbeit annehmen müssen - mit entsprechender Motivation der Beteiligten – ist nicht so eindeutig zu beantworten.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über einen entsprechenden Vordruck, den man beim Bundesverwaltungsamt in Köln anfordern muss (www.buergerarbeit.bund.de) . Nach Bearbeitung muss der Antrag dann an das örtliche JobCenter Region Hannover weitergeleitet werden.
Die Bewilligung
Die Bewilligung von Bürgerarbeit erfolgt – nach Bearbeitung im örtlichen JobCenter – über das Bundesverwaltungsamt in Köln – zentral.
Zusätzlichkeit
Die Bewilligung erfolgt nach ersten Erfahrungen mit einer sehr engen Auslegung der "Zusätzlichkeit". Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Rahmen alltäglicher Arbeitsabläufe scheint nicht förderfähig, ebenso wenig die Fortführung bestehender Projekte.
Beschäftigungsdauer
Die Dauer der Beschäftigung, die bis zu drei Jahre als sehr positiv von Vielen beschrieben wird, ergibt Probleme: Wenn man entsprechende Arbeitsverträge abschließen würde, ergäbe sich daraus zwangsläufig ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Gleichzeitig besteht jederzeit die Möglichkeit vom JobCenter aus, Beschäftigte aus dem Programm heraus in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Zeitschiene
Beginn der sog. Aktivierungsphase war der 15.07.2010. Die Phase der Bürgerarbeit läuft vom 15.01.2011 – 31.12.2014. Bürgerarbeitsplätze müssen spätestens zum 01.01.2012 eingerichtet und erstmalig besetzt sein.
Anträge auf Bürgerarbeit müssen bis zum 31.10.2011 beim Bundesverwaltungsamt eingehen – also entsprechend eher beim JobCenter Hannover eingereicht werden!
Finanzierung
Materialkosten, die im Rahmen zusätzlicher Projekte entstehen, werden nicht berücksichtigt; Fahrtkosten für den Beschäftigten werden nicht erstattet.
Ebenso wenig gibt es eine Trägerpauschale oder ähnliches wie im Bereich AGH.
Die Förderung der Bürgerarbeit beläuft sich auf 1.080 Euro (mindestens 900 Euro brutto) für mindestens 30 Wochenstunden Arbeit. Der Träger muss Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ableisten – keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Die Finanzierung bzw. Förderung von Bürgerarbeit aus Sicht der BürgerarbeiterIn ist also in der Regel nur Existenz sichernd, sofern die Träger mindestens auf die Grundlage eines Mindestlohnes aus eigenen Mitteln aufstocken. Das JobCenter Region Hannover hat für diese Fälle zusätzliche Mittel bereitgestellt – max. 50 % der zusätzlichen Kosten – die man dort extra beantragen kann.
Andernfalls müssen in vielen Fällen zusätzliche Mittel zum Lebensunterhalt beim JobCenter beantragt werden – trotz Bürgerarbeit.
Ingrid Wagemann – Regionalberatung – LAG Soziokultur Nds. – 0511-59090466 – wagemann@soziokultur-niedersachsen.de
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